Führerschein mit 17
Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es jetzt das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".

Du kannst mit der Führerscheinausbildung bereits ab 16 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung und frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

![]() |
So geht's |
Zusätzlich zum normalen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss der Antrag auf Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17" abgegeben werden. Außerdem sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Antragsformular von der Fahrschule)
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) (die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert)
- Führerschein(e) der Begleitperson(en) (ggf. in Kopie)
1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, biometrisch, - Sehtestbescheinigung eines Optikers, oder eine augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Antragsgebühr in Höhe von 46,00 €, sowie 10,00 € je Begleitperson / Rottenburg
- 51,10 €, sowie 13,30 € je Begleitperson / Walddorf
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Anforderungen an die Begleitperson:
- Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
- Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im VZR (Verkehrszentralregister) mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.
- Für sie gilt die 0,5-Promille Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a StVG.
![]() |
Und das kostet es / Gebühren: |
LRA Tübingen | LRA Reutlingen | |
Antragsgebühr |
46,00 € | 51,10 € |
Überprüfung einer Begleitperson (je Begleitperson) | 10,00 € | 13,30 € |
Die notwendigen zusätzliche Formulare findest Du hier:
siehe auch unter LRA Tübingen Führerschein BF17
LRA Reutlingen Führerschein BF17
Beiblatt für den Antragsteller
Beiblatt für eine Begleitperson